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Fünf Promille für den AFC Ulten Raiffeisen

Steuerzahler kann die Zweckbestimmung der fünf Promille dem Ultner Fußballverein zukommen lassen

Unterstützt den Ultner Fußballverein mit der Angabe der Steuernummer des Vereins.

Wie vermutlich allseits bekannt, sieht das italienische Finanzgesetz die Möglichkeit vor, fünf Promille der eigenen Einkommenssteuer einem dafür eingetragenen, nicht gewinnorientierten Verein zukommen zu lassen. Diese Zweckbestimmung der fünf Promille ist keine zusätzliche Steuer. Der Steuerzahler entscheidet nur, wem ein Teil der einbehaltenen IRPEF-Steuer zukommen soll. Da der AFC Ulten Raiffeisen ein Verein ist, der soziale Ziele verfolgt, kann man durch die Angabe der Steuernummer 91 010 450 210 diese fünf Promille dem Ultner Fußballverein zukommen lassen. Danke dafür!